Französische Zentralbank will Finanzinstitute von Kryptowährungen fernhalten

Die französische Zentralbank will Banken und andere Finanzinstitute vom Geschäft mit Kryptowährungen fernhalten.

In einem Anfang März veröffentlichten Bericht machte die Zentralbank Frankreichs dazu verschiedene Vorschläge. So soll es Versicherungen, Banken und Treuhandgesellschaften verboten werden, „Depots und Kredite in Kryptowährungsassets“ anzubieten. Weiter wird vorgeschlagen, jede öffentliche Werbung betreffend Sparverträge für Kryptowährungsassets zu untersagen. Eine Ausnahme soll lediglich für die „am besten informierten Anleger“ gelten.

Der Bericht gab zudem eine Übersicht über die Technologie und schlug strenge Regelungsbestimmungen vor. Als Grund wurde angeführt, dass Kryptowährungen kein Geld und kein legales Handelsgut seien. Im Rahmen des Berichtes wurden Kryptowährungen vielmehr als Mittel für Cyberattacken, zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung abgestempelt.

Die Autoren behaupteten, dass „diesen Kryptowährungsassets nur ein sehr geringer Wert innewohnt“. Weiter merkten sie an:

„Die Anonymität der Schaffung und Übertragung der Mehrzahl der Kryptowährungsassets birgt große Risiken. Dazu gehört die Nutzung zu kriminellen Zwecken (etwa zur Bezahlung von illegalen Aktivitäten oder verbotenen Gegenständen) sowie zur Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrors“.

Dazu schloss sich der Bericht anderen Kritikern an und tat den letzten Preisaufschwung der Kryptowährungen ab. Es handele sich, so der Bericht, um eine „Spekulationsblase“, ähnlich der „Tulpenmanie“ in den Niederlanden von 1634 bis 1637. Im Hinblick auf die vorgeschlagene Regulierung wurden in dem Artikel die Verhinderung der Geldwäsche und der Kampf gegen die Terrorfinanzierung als vorrangig genannt. Dies könne erreicht werden, indem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie ausgeweitet werde.

Weiter wurden Bedenken zur Anlegersicherheit und zu „Cyber-Risiken“ geäußert. Der derzeitige Boom der Kryptowährungsbranche könne potenziell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen, erklärten die Autoren. Der erste Vorschlag des Berichtes war es daher, die „Dienste, die an der Schnittstelle zwischen der echten Wirtschaft und den Kryptowährungsassets angeboten werden, zu regulieren“. Damit ist gemeint, dass Kryptowährungsbörsen als Zahlungsdienstleister angesehen und entsprechenden Gesetzesvorgaben unterworfen werden sollten.

Weiter schlug die Zentralbank eine strikte Beaufsichtigung von Kryptowährungsanlagen vor. Dazu gehöre das zuvor genannte Verbot für Banken sowie Versicherungs- und Treuhandgesellschaften, sich auf dem Feld von Kryptowährungsdepots und -darlehen zu betätigen. Ebenfalls Teil dessen seien die Werbeverbote für Sparprodukte, wurde erklärt.

Zusätzlich führte der Bericht aus, dass man den Vorschlägen der französischen Finanzaufsicht AMF zustimme. Demnach sollten Derivate von Kryptowährungen nicht öffentlich beworben werden dürfen.

Die Bank schloss ihren Bericht mit einem Appell an die Regulierer in aller Welt und warb für Maßnahmen auf „internationaler Ebene“. Nur so könnten Kryptowährungsassets überwacht und ausgeschlossen werden, dass fehlende Koordination die Effizienz nationaler Bemühungen untergrabe.

Kryptowährungsassets hätten eine immaterielle Natur und würden mit grenzüberschreitenden Internettechnologien genutzt, erklärte die Zentralbank. Eine uneinheitliche Regulierung drohe daher, so die Bank, die vollständige Überwachung der Risiken unmöglich zu machen.

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