Bitcoin Börsen CEO plädiert auf nicht schuldig: Mt. Gox

Der in Frankreich geborene Mark Karpelès ist der frühere CEO der inzwischen geschlossenen Kryptobörse Mt.Gox. In dem gegen ihn laufenden Strafverfahren hat Karpelès jetzt abschließend auf nicht schuldig plädiert. Dies berichtete der öffentlich-rechtliche japanische Nachrichtensender NHK.

Dem zugrunde liegt ein Hackingangriff auf die Kryptobörse Mt.Gox im Jahr 2014. Dabei wurden 850.000 Bitcoin gestohlen und es entstand ein Schaden in Höhe von beinahe einer halben Milliarde US-Dollar. Der oder die Täter konnten bisher noch nicht ermittelt werden und vieles blieb im Dunkeln. Mt.Gox ging nach dem Hack in die Insolvenz und der Bitcoin Kurs brach jahrelang ein. Im August 2015 nahmen die japanischen Behörden Karpelès wegen des Vorwurfes der Datenmanipulation fest.

 

Das Verfahren gegen Karpelès

Das Verfahren gegen den jetzt 33-jährigen Karpelès findet derzeit vor dem Bezirksgericht in Tokio statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Karpelès die Unterschlagung von etwa 3,1 Millionen US-Dollar und Datenmanipulation vor.

In seinem Schlussplädoyer entschuldigte sich Karpelès für sein Versagen, das zum Verlust von 850.000 Bitcoin führte. Dennoch dürfte sein Bedauern nicht viel bewirken, denn das Verfahren bezieht sich nicht auf den Verlust der Bitcoin. Vielmehr geht es um seinen Umgang mit Kundengeldern.

Das Strafverfahren wurde im Juli des letzten Jahres eröffnet. Der Urteilsspruch wird am 15. März 2019 erwartet.

 

10 Jahre im Gefängnis?

Bereits Anfang des Monats gab es Berichte, dass die Staatsanwaltschaft eine zehnjährige Haftstrafe für Karpelès beantragen würde.

Karpelès selbst hatte unter anderem behauptet, die angeblich unterschlagenen Gelder seien gar keine Kundengelder gewesen. Vielmehr habe es sich um Gewinne der Kryptobörse gehandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Ihren Angaben nach hat Karpelès die Gelder verwendet, um in ein Technologie-Start-up zu investieren, Luxusartikel zu kaufen und Prostituierte für ihre Dienste zu bezahlen.

Entschädigungen für die Gläubiger

Neben dem Prozess setzt man auch bereits Pläne zur Entschädigung der Investoren um. Im September hat Mt.Gox sein Onlinesystem zur Anmeldung von Ansprüchen für Unternehmensgläubiger geöffnet. Bereits einen Monat zuvor konnten Privatgläubiger ihre Ansprüche anmelden. Ende Oktober endete die Anmeldung. Man geht davon aus, dass der verwaltende Treuhänder den Gerichten bis zum 24. Januar 2019 eine Liste der angenommenen und zurückgewiesenen Ansprüche vorlegt.

Zum Zeitpunkt des Hacks stand der Kurs von Bitcoin bei etwa 480 USD. Karpelès hatte danach 200.000 Bitcoin aufgefunden, die im Cold Storage aufbewahrt worden waren. Wenn die Kryptobörse das Insolvenzverfahren fortgeführt hätte, hätten damit nach dem aktuellen Kurs alle Investoren entschädigt werden können. Selbst der ehemalige CEO wäre damit um einige Millionen reicher gewesen.

Ein japanisches Gericht entschied jedoch Mitte des Jahres, dass die Kryptobörse das Insolvenzverfahren verlassen müsse. Zugleich wurde so der Weg für eine Entschädigung der Gläubiger in Bitcoin, anstelle von Bargeld, frei.

 

Quellen: NHK (in japanischer Sprache), Wall Street Journal (veröffentlicht in Welt), Mt.Gox, Pixabay

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