Bitcoin ist sicherer als Bargeld – vor allem wenn man durch die USA reist

Bitcoin und andere Kryptowährungen haben einen klaren Vorteil gegenüber Bargeld. So können sie zum Beispiel nicht einfach beschlagnahmt werden. Bei physischem Geld ist das immer möglich.

Ein eindrücklicher Fall dazu hat mit der US-amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA sowie der Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP der USA zu tun. Am 27. Oktober 2017 nahmen TSA-Beamte Kontakt zur CBP auf. Die Beamten hatten bemerkt, dass ein Reisender eine größere Menge Bargeld im Handgepäck mitführte. Das Geld gehörte dem in Cleveland wohnenden Rustem Kazazi (64). Kazazi war früher Polizeibeamter in Albanien gewesen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls reiste er von Cleveland nach Newark in New Jersey. Von dort aus wollte er nach Albanien weiterfliegen.

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Kazazi musste sich einer Leibesvisitation unterziehen. Zudem befragte man ihn zu dem Bargeld (58.100 USD) in seinem Handgepäck. Die CBP erhobt jedoch keine Strafanzeige. Dennoch beschlagnahmte sie das Geld, ebenso wie Kazazis Pass und seinen Führerschein. Kazazi wurde entlassen und konnte seine Reise nach Albanien fortsetzen.

Klage gegen die Behörden in den USA wurde erhoben

In der letzten Woche hat das US-amerikanische „Institute for Justice“ dagegen Klage erhoben. In der Klage heißt es, die Behörde habe die Ersparnisse Kazazis illegal beschlagnahmt. Kazazi wolle sie deshalb zurückhaben. Er und seine Familie hätten mit der Summe ein Haus in Albanien renovieren wollen. Ebenso habe man geplant, gegebenenfalls ein Haus am Strand zu kaufen. Die dem Gericht vorliegenden Papiere belegten, dass das Geld mit legalen Beschäftigungen erworben und gespart worden sei. Zudem lägen Steuerpapiere und Bankbescheinigungen für einen Zeitraum von 13 Jahren vor.

Beschlagnahmen von Bargeld sind keine Seltenheit. Die CBP berichtet von einer ganzen Reihe von Fällen. Dabei geht es vor allem um Familienmitglieder, die sich für die Reise trennen. Größere Summen teilten die Betroffenen dabei auf, um so keine Beträge von über 10.000 USD angeben zu müssen.

Alle Geldmittel müssen angegeben werden

Bei internationalen Flügen in die oder aus den USA müssen die Reisenden nach Angaben der CBP alle mitgeführten „Zahlungsmittel“ angeben. Dazu gehören „alle handelbaren Geldmittel wie Reiseschecks, Bankanweisungen und Wertpapiere“.

Hier stellt sich die Frage, ob Kryptowährungen wie Bitcoin auch darunterfallen. Grundsätzlich haben Kryptowährungen keine physische Form. Man überträgt sie eher wie eine E-Mail. Damit sind Kryptowährungen anders als Bargeld, das physisch übergeben wird.

Es ist in diesem Zusammenhang daran zu denken, dass nach wie vor eine Entscheidung der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC aussteht. Die SEC überlegt derzeit möglicherweise, ob Kryptowährungen nach amerikanischem Recht als „Wertpapiere“ einzustufen sind oder nicht. Die Entscheidung könnte dabei auch je nach Coin unterschiedlich ausfallen.

Muss man Bitcoin & Co. anmelden wenn man in die USA reist?

Muss man also gegebenenfalls Kryptowährungen anmelden, wenn man bei einer Reise ein Hardware-Wallet mit sich führt? Nach jetzigem Stand gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall ist. Auf einem solchen Wallet ist ja nicht die Kryptowährung oder die Coin selbst gespeichert. Vielmehr befinden sich darauf „nur“ die Private Keys der Währung auf der Blockchain. So betrachtet sind auf dem Wallet also keine Werte oder Zahlungsmittel gespeichert, sondern nur die Schlüssel dazu. Selbst wenn die SEC dies anders sähe, ergäben sich vermutlich erhebliche, wenn nicht gar unüberwindliche, Beweisprobleme. Man sieht wieder einmal: Kryptowährungen und ihre dezentrale Natur bergen viele Vorteile.

Quellen: Institute for Justice, FinCEN, Bild: Pixabay

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