Ripple XRP wohl kein Wertpapier im Sinne des US-Börsenrechts

Es sind neue Indizien dafür aufgetaucht, dass Ripple kein „Wertpapier“ im Sinne des US-Börsenrechts ist. Das gibt Ripple Aufschwung und lässt hoffen, dass der Verkauf von Ripples XRP nicht eines Tages als illegaler Wertpapierverkauf gewertet wird.

Ripple Kurs, Quelle https://www.kryptovergleich.org/coin/ripple/

Staatliche Behörde prüfte Ripple schon 2015

Das „Financial Crimes Enforcement Network“ (FinCEN) ist eine Ermittlungsbehörde des US-amerikanischen Finanzministeriums. Im Jahr 2015 prüfte FinCEN, zusammen mit der US-Staatsanwaltschaft für Nordkalifornien, die Verhängung einer Strafe gegen Ripple. Im Raum stand eine Strafzahlung in Höhe von 700.000 USD. Man nahm seinerzeit an, dass Ripple das Bankgeheimnis verletze. Zudem ging man davon aus, dass Ripple ohne Genehmigung ein Geld-Service-Geschäft betreibe. Darüber hinaus sollte Ripple auch die Vorschriften zum Schutz vor Geldwäsche missachtet haben. Die Vorwürfe wurden schließlich durch eine Vereinbarung aus der Welt geschafft. So konnte Ripple den Verkauf seiner XRP-Token fortsetzen.

In der Vereinbarung wird Ripples XRP als „Währung des Ripple-Netzwerkes“ bezeichnet. Im Ergebnis schrieb man damit fest, dass Ripple kein Wertpapier sei.

Weiter heißt es in der Vereinbarung:

„Jeder Verkauf und jede Übertragung von XRP durch Ripple Labs oder eine seiner Tochtergesellschaften darf nur durch ein bei der FinCEN registriertes Unternehmen erfolgen“.

Damit wäre Ripple im Ergebnis ein von der FinCEN reguliertes Geld-Service-Unternehmen.

Noch keine vollkommen sichere Aussage zum Status von Ripple

Ungeachtet dessen ist die Vereinbarung jedoch keine vollkommen sichere Lösung für die Debatte, ob Ripple XRP ein Wertpapiere sind oder nicht. Dennoch können die Besitzer von XRP hoffen, dass die Vereinbarung einen positiven Ausschlag gibt. FinCEN hat die Befugnis zu entscheiden, ob ein Asset eine Währung ist. Da eine Währung aber definitionsgemäß kein Wertpapier sein kann, scheint die Antwort klar.

Die Vereinbarung wurde zwischen dem Justizministerium und dem Unternehmen Ripple geschlossen. Sie ist daher für die Regierung der USA verbindlich. Beachtenswert ist allerdings, dass die Vereinbarung eine besondere Klausel enthält. Diese besagt, dass die Vereinbarung „für keine andere US-Bundesbehörde oder einen Bundesstaat, keine örtliche oder ausländische Polizei- oder Regulierungsbehörde oder andere Behörden gilt“. Selbstverständlich kann die Vereinbarung aber trotzdem als Indiz in einem möglichen Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC dienen.

Dazu äußerte sich auch Richard Holland als Direktor des Unternehmens hinter Toast Wallet:

„Die Regierung muss den Beweisregeln folgen. Sie kann nicht einfach ein Verfahren durch eine Vereinbarung beilegen, in der bestimmte Tatsachen festgeschrieben werden, und diese Tatsachen später in einem anderen Verfahren bestreiten. Jeder ist an die Beweisregeln gebunden“.

Auch der Chefkryptograph von Ripple, David Schwartz, nahm dazu Stellung. Er erklärte:

„Damals hatte ich Sorge, dass die Vereinbarung unseren Ruf bei den Finanzinstitutionen beeinträchtigen würde. Ironischerweise sahen viele die Vereinbarung aus diesem Grunde als positiv an“.

Quellen: FinCEN, Twitter, Pixabay

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