Bitcoin: Französische Regierung senkt die Steuern

Frankreich ist zweifelsohne eines der führenden Länder in Europa, wenn es um Kryptowährungen geht. Das betrifft die Annahme, Integration und Legalisierung der Kryptowährungen. Möglich ist dies dank der unternehmensfreundlichen Haltung der Regierung unter Präsident Emmanuel Macron.

Die positive Haltung der französischen Regierung zeigt sich etwa an den niedrigeren Kapitalertragssteuern für Kryptogewinne. Diese Regelungen sollen angepasst werden und Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Frankreich plant insoweit eine Gesetzesänderung, die eine geringere Steuerquote festschreiben soll.

Reuters berichtete dazu, dass die Finanzkommission der Nationalversammlung des Parlamentes in Paris einer Änderung des kommenden Haushaltsgesetzes zugestimmt hat. Damit sollen die Kapitalertragssteuern von Kryptowährungsverkäufen von 36,2 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Derselbe Prozentsatz gilt in Frankreich für viele andere Kapitalerträge.

Es ist jedoch zu bedenken, dass Frankreichs Parlament in ein Zweikammersystem gegliedert ist. Damit muss auch die zweite Kammer, der Senat, der Gesetzesänderung zustimmen. Dazu beraten sich die Abgeordneten in den nächsten Tagen, bevor es zu einer Abstimmung kommt. Wenn das Gesetz allgemein angenommen wird, gilt der neue Steuersatz ab dem 1. Januar 2019.

Diese Änderung ist die neueste in einer Reihe von Gesetzesinitiativen der Regierung Emmanuel Macrons. Frankreich will damit ein rechtliches Rahmenwerk für Blockchain Start-up-Unternehmen schaffen.

 

Die Steuerlage in Deutschland

Deutschland zeigt sich im Hinblick auf Kryptowährungen weniger progressiv als Frankreich. Auch gesetzlich hinkt das Land noch hinterher. Das äußert sich zum Beispiel darin, dass Gewinne aus der Spekulation mit Kryptowährungen gar keine Kapitalerträge im Sinne des Steuerrechts darstellen. Das liegt daran, dass Kryptowährungen in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sind die erwirtschafteten Gewinne nicht umsatzsteuerpflichtig, sondern unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.

Immerhin gilt aber die übliche einjährige Haltefrist, nach deren Ablauf die Gewinne steuerfrei sind. Wer also seine Kryptowährungen ein Jahr im Portfolio lässt und sie dann verkauft, muss die etwaigen Gewinne grundsätzlich nicht versteuern. Die Höhe der erzielten Gewinne ist dabei nicht von Bedeutung.

Die Ermittlung der Einkünfte, deren Aufstellung und die Gegenrechnung der Verluste dürften für viele Anleger jedoch ein Problem sein. Da die meisten Plattformen keine aufbereiteten Daten zur Verfügung stellen, müssten aktive Anleger möglicherweise große Datenmengen händisch bearbeiten.

Ebenfalls ist nach wie vor ungeklärt, welche steuerliche Betrachtungsweise im Hinblick auf Kryptowährungen anzuwenden ist. Verwendet man „FIFO“ („First-in-first-out“) oder „LIFO“ („Last-in-first-out“)? Bisher scheint es so, dass die Steuerpflichtigen sich für eine Methode entscheiden können, die sie jedoch beibehalten müssen.

Da diese Regelungen immer im Fluss sind und sich zwischen den Finanzämtern auch unterscheiden können, empfiehlt es sich in jedem Fall, einen fachkundigen Steuerberater zu befragen.

Quellen: Reuters, Medium, Finanzen.net, Pixabay

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