Russland will Steuererleichterungen für Bitcoin & Co.

Russische Beamte schlagen Lockerung von ICO-Regularien und Einkommenssteuererleichterungen für Kryptowährungen vor.

Russische Beamte habe eine Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf „Zu digitalen Finanzassets“ diskutiert. Dies geschah im Rahmen eines Treffens des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, das am 27. Februar stattfand.

Die von den Beamten vorgeschlagenen Änderungen umfassen im Wesentlichen zwei Aspekte. Dazu gehören Steuererleichterungen betreffend die Einkommenssteuer auf digitale Währungsassets sowie eine zehnfache Erhöhung der Investitionsgrenze pro Initial Coin Offering (ICO). Letztere soll von den ursprünglich vorgeschlagenen 50.000 Rubeln (etwa 900 USD) auf 500.000 Rubel (ungefähr 9.000 USD) angehoben werden.

Die Arbeitsgruppe schlug zudem vor, es russischen Krypto Investoren zu gestatten, Konten bei ausländischen Kryptowährungsbörsen zu eröffnen. Darüber hinaus solle es ihnen ermöglicht werden, auch ausländische ICO-Tokens zu kaufen. Parallel dazu, so die Beamten, biete es sich an, es auch Ausländern zu erlauben, in russische ICO-Projekte zu investieren.

Bei dem Treffen anwesend waren auch Vertreter des russischen Ministeriums für Kommunikation und Massenmedien (Minkomsvyaz), das zuvor ein Papier veröffentlicht hatte, in dem Regeln für ICO-Projekte festgelegt worden waren.

Ebenfalls teil nahmen das russische Justizministerium, die Zentralbank, der Föderale Antimonopoldienst Russlands (FAS) und andere. Ihre Vorschläge werden von der zuständigen Regierungskommission weiter geprüft.

Das Finanzministerium (Minfin), das am 25. Januar 2018 den Entwurf „Zu digitalen Finanzassets“ selbst herausgegeben hatte, war bei dem Treffen nicht anwesend.

Vor Kurzem hatte das Moskauer Schiedsgericht geurteilt, dass Digitalwährungen von den zur Schuldentilgung pfändbaren Assets ausgenommen seien. In der Begründung wurde ausgeführt, dass Kryptowährungen in Russland nach wie vor rechtlich nicht definiert seien.

Auch deutsche Behörden haben eine ähnliche Entscheidung getroffen. Demnach sollen Kryptowährungen nicht besteuert werden, wenn sie im Rahmen von Transaktionen als Zahlungsmittel verwendet werden.

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