Ist Ripple XRP ein Wertpapier? Ripple sagt, dass Klage abgewiesen werden sollte
Ripple hat eine abschließende Stellungnahme zu seinem Antrag auf Abweisung einer Klage eingereicht. Die Klage behauptet, dass Ripple XRP als nicht registriertes Wertpapier verkauft wurde.
Im September reichte Ripple einen Antrag ein, wonach der Kläger, Bradley Sostack, zu lange gewartet hat, um seinen Klage einzureichen. Wenn XRP tatsächlich ein Wertpapier sei, so argumentierte das Unternehmen, sehen die Bundessicherheitsvorschriften vor, dass Stostack seinen Anspruch innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Angebot von Ripple XRP hätte anmelden müssen. Das erste Angebot fand 2013 statt.
Das Rechtsteam von Sostack konterte mit der Aussage, dass die Verjährung dadurch aufgehoben wird, dass Ripple weiterhin XRP verkauft.
Der Kläger war eventuell zu spät dran mit seiner Klage gegen Ripple
Nun argumentiert Ripple, dass es „seit langem und allgemein akzeptiert wird, dass die dreijährige Ruhezeit von dem Zeitpunkt an läuft, an dem ein Wertpapier erstmals der Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten wird“. Daher argumentiert das Unternehmen, dass die Klage „mit Vorurteilen abgewiesen“ werden sollte. Dies ist eine rechtliche Möglichkeit sie dauerhaft abzulehnen.
„Die Ansprüche des Klägers auf Bundes- und Landeswertpapiere scheitern auch deshalb, weil er nicht plausibel dargelegt hat, dass er XRP entweder von Beklagten oder in einem Erstangebot erworben hat, wie es diese Satzung vorschreibt.
Schließlich schaden die Behauptungen der Klägerin. Indem sie immer wieder behaupten, dass XRP ein Wertpapier sei“ sagte Ripple.
Ripple argumentiert weiterhin, dass XRP kein Wertpapier sei. Zudem sagt das Unternehmen, dass dies für seine jüngste Aussage nicht relevant ist.
„Selbst wenn XRP eine Sicherheit wäre, scheitern die Ansprüche des Klägers immer noch an der Rechtslage.“
Die mündliche Argumente in diesem Fall sind für den 15. Januar geplant.
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Textnachweis: Dailyhodl Bild: Pixabay